Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 8. September 2026

01Was diese Bedingungen regeln

1.1Geltungsbereich und Anwendbarkeit

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen CoreFrame Advisory und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») über Beratungsdienstleistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen oder Arbeitsergebnisse (zusammen die «Dienstleistungen»), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

b. Die AGB sind Bestandteil aller Angebote, Vorschläge, Auftragsbestätigungen, Dienstleistungsvereinbarungen und Verträge zwischen CoreFrame Advisory und dem Kunden. Mit der Annahme eines Angebots, der Bestätigung eines Sprints oder der anderweitigen Inanspruchnahme der Dienstleistungen von CoreFrame Advisory bestätigt der Kunde die Annahme dieser AGB.

c. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen oder schriftliche vertragliche Abreden zwischen CoreFrame Advisory und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie ihnen ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

d. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn CoreFrame Advisory ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur, wenn CoreFrame Advisory sie ausdrücklich schriftlich angenommen hat.

e. Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse mit Privatpersonen und mit Geschäftskunden. Ist der Kunde Konsument im Sinne des anwendbaren zwingenden Konsumentenschutzrechts, bleiben diese zwingenden Bestimmungen von diesen AGB unberührt.

f. CoreFrame Advisory kann diese AGB anpassen. Für einen Vertrag gilt die zum Zeitpunkt seines Abschlusses gültige Fassung, sofern nicht eine spätere Fassung von CoreFrame Advisory ausdrücklich für anwendbar erklärt und vom Kunden angenommen wird.

1.2Begriffe

Für die Zwecke dieser AGB haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

a. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit CoreFrame Advisory ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Dienstleistungen eingeht.

b. CoreFrame Advisory: die Geschäftsbezeichnung und Marke, unter der Langer & Co, eine Kollektivgesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Altendorf, die Dienstleistungen erbringt. Wo diese AGB oder ein Vertrag von «CoreFrame Advisory» sprechen, ist Langer & Co als rechtliche Vertragspartei gemeint.

c. Dienstleistungen: alle Beratungsdienstleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen von CoreFrame Advisory, wie sie in individuellen Vereinbarungen, Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Auftragsbestätigungen festgelegt sind. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere Decision Advisory, die strukturierte Beratung für eine persönliche Entscheidung mit grosser Tragweite, und Life Management Systems, den Entwurf und die Umsetzung einer strukturierten Art, einen Lebensbereich des Kunden zu führen, beide nach der CoreFrame 4D-Methode.

d. Sprint: eine Einheit der Dienstleistungen mit festem Umfang und einem definierten Arbeitsergebnis, die eine Stufe der 4D-Methode abdeckt, wie mit dem Kunden vereinbart und in Schriftform bestätigt.

e. Sitzung: ein Arbeitsgespräch zwischen CoreFrame Advisory und dem Kunden innerhalb eines Sprints, online oder nach Vereinbarung persönlich.

f. Arbeitsergebnis: das schriftliche Ergebnis eines Sprints, das CoreFrame Advisory für den Kunden erstellt, etwa eine Zusammenfassung, ein Entscheidungsmodell, ein Systementwurf oder ein Umsetzungsplan.

g. Materialien: alle Dokumente, Präsentationen, Methoden, Vorlagen, Werkzeuge, Aufzeichnungen und sonstigen Inhalte, die CoreFrame Advisory im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereitstellt oder zugänglich macht, unabhängig von Form oder Medium. Arbeitsergebnisse sind Materialien, vorbehaltlich Abschnitt 4.1(d).

h. Vertrag: jede rechtlich bindende Vereinbarung zwischen CoreFrame Advisory und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich dieser AGB, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarter Änderungen.

i. Schriftform: eine Form, die eine schriftliche Erklärung oder eine andere Form verlangt, die den Text nachweisbar macht, einschliesslich E-Mail, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart ist. Verlangen diese AGB, dass etwas schriftlich erfolgt, einschliesslich einer schriftlichen Zustimmung oder Bestätigung, genügt die Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.

1.3Auslegung

a. Die Gliederung dieser AGB in Teile und Abschnitte und die ihnen gegebenen Überschriften dienen nur der Orientierung und beeinflussen die Auslegung keiner Bestimmung.

b. Ein Verweis auf einen Abschnitt ist ein Verweis auf einen Abschnitt dieser AGB. Ein Verweis der Form «2.3(b)» bezeichnet die mit einem Buchstaben versehene Klausel dieses Abschnitts.

02Beauftragung von CoreFrame Advisory

2.1Erstgespräch und Vertragsschluss

a. Das Erstgespräch, angefragt über die Website oder per E-Mail, ist kostenlos und begründet für keine Seite eine Verpflichtung. Es dient dazu, die Situation des Kunden zu verstehen, ehrlich zu sagen, ob strukturierte Beratung helfen würde, und, wo dies der Fall ist, den richtigen Einstieg und den Umfang eines ersten Sprints zu vereinbaren.

b. Ein Angebot von CoreFrame Advisory ist für die darin genannte Dauer verbindlich oder, wenn keine genannt ist, für 30 Tage ab seinem Datum. Preisangaben ausserhalb eines Angebots, auch auf der Website, sind unverbindlich.

c. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung von Umfang, Arbeitsergebnis und Honorar eines Sprints durch CoreFrame Advisory, mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden oder mit dem Beginn der Dienstleistungen durch CoreFrame Advisory, je nachdem, was zuerst eintritt. CoreFrame Advisory kann einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

d. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur gültig, wenn CoreFrame Advisory sie in Schriftform bestätigt.

e. Beauftragt der Kunde Dienstleistungen im Namen einer dritten Person oder einer Organisation, sichert der Kunde zu, dazu befugt zu sein, und bleibt für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag vollumfänglich haftbar.

2.2Honorare und Zahlung

a. Die Honorare für die Dienstleistungen sind die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise. Honorare werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben und in Rechnung gestellt. Wird ein Betrag in einer anderen Währung angezeigt, handelt es sich um eine unverbindliche Umrechnung zur Orientierung; in Rechnung gestellt wird der Betrag in Schweizer Franken.

b. Ein Sprint wird als Pauschalhonorar für seinen vereinbarten Umfang berechnet, nicht pro Sitzung. Das Honorar umfasst die Sitzungen, die Analyse dazwischen, das Arbeitsergebnis und einen Check-in innerhalb von 30 Tagen nach dem Arbeitsergebnis.

c. Einem Konsumenten angebotene Honorare enthalten die auf die Dienstleistung allenfalls geschuldete Mehrwertsteuer; der angegebene Betrag ist der zu zahlende Betrag. Allen anderen Kunden angebotene Honorare verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; ist sie auf die Dienstleistung geschuldet, wird sie zum anwendbaren gesetzlichen Satz hinzugerechnet.

d. Sofern das Angebot oder die Bestätigung keinen anderen Zahlungsplan nennt, wird das Honorar für einen Sprint in zwei Raten in Rechnung gestellt: die Hälfte bei der Bestätigung, die Hälfte mit dem Arbeitsergebnis. Jede Rate ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

e. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann CoreFrame Advisory Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz nach Schweizer Recht sowie angemessene Mahngebühren verlangen, die im Zusammenhang mit dem Inkasso entstandenen Kosten zurückfordern und die Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen.

f. Der Kunde kann Zahlungen nur verrechnen oder zurückbehalten, soweit seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

g. Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt in Schriftform zu erheben.

2.3Absage, Verschiebung und Rücktritt

a. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit in Schriftform beenden; das gesetzliche Recht, einen Auftrag jederzeit zu widerrufen oder zu kündigen, bleibt vorbehalten. Endet ein Sprint vor seinem Arbeitsergebnis, schuldet der Kunde die im Angebot oder in der Bestätigung für die bis dahin gehaltenen Sitzungen genannten Beträge oder, wenn keine genannt sind, den Anteil des Honorars, der den gehaltenen Sitzungen an den vereinbarten Sitzungen entspricht, und nichts für den Rest; darüber hinaus Bezahltes wird erstattet. Bis dahin vereinbarte und entstandene Auslagen werden erstattet. Eine Partei, die den Vertrag zur Unzeit beendet, haftet für den daraus entstehenden Schaden der anderen Partei, wie das Gesetz es vorsieht.

b. Eine Sitzung kann bis 24 Stunden vor ihrem Beginn kostenlos verschoben werden. Eine später abgesagte oder nicht wahrgenommene Sitzung gilt als durchgeführt, sofern CoreFrame Advisory nicht ohne zusätzlichen Aufwand einen Ersatztermin innerhalb des Sprints anbieten kann. CoreFrame Advisory kann eine Sitzung aus sachlichen Gründen verschieben, insbesondere bei Krankheit oder höherer Gewalt, und bietet in diesem Fall einen Ersatztermin an.

c. Zeigt sich zu Beginn oder während eines Sprints, dass der Kunde einen anderen Sprint als den vereinbarten braucht, wird das bereits bezahlte Honorar vollständig an den tatsächlich benötigten Sprint angerechnet. CoreFrame Advisory erweitert einen Auftrag nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.

d. Jede Partei kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.

e. Ein Kunde, der Konsument mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum ist, kann einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen, wie das Recht seines Wohnsitzes es vorsieht. CoreFrame Advisory belehrt einen solchen Kunden mit der Bestätigung des Sprints über dieses Recht und seine Ausübung. Verlangt der Kunde, dass CoreFrame Advisory vor Ablauf der Frist beginnt, und widerruft er danach, zahlt er für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen anteilig im Verhältnis zum vereinbarten Umfang; das Recht erlischt, wenn die Dienstleistungen vollständig erbracht sind, sofern der Kunde den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und die Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

f. Andere zwingende gesetzliche Widerrufsrechte von Konsumenten bleiben unberührt.

03Erbringung und Mitwirkung

3.1Leistungsumfang

a. CoreFrame Advisory erbringt die Dienstleistungen wie mit dem Kunden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart. Inhalt, Umfang, Dauer und Form der Erbringung der Dienstleistungen bestimmen sich ausschliesslich nach diesen individuellen Vereinbarungen.

b. CoreFrame Advisory erbringt die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach allgemein anerkannten fachlichen Standards. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet CoreFrame Advisory kein bestimmtes Ergebnis und keinen Erfolg, sondern die sorgfältige Ausführung der vereinbarten Arbeit.

c. CoreFrame Advisory bestimmt die Methodik, die Werkzeuge und, vorbehaltlich Abschnitt 6.1, die Personen, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden, sofern dies den vereinbarten Umfang nicht wesentlich beeinträchtigt.

d. Informationen, Empfehlungen und Einschätzungen von CoreFrame Advisory beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und auf den zum Zeitpunkt der Erbringung bekannten Umständen. Sie dienen dazu, das eigene Urteil des Kunden zu strukturieren. Die Entscheidung selbst und jede darauf gestützte Handlung bleiben Sache des Kunden.

e. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfassen die Dienstleistungen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, Medizin- oder psychologische Beratung und keine Vertretung vor Behörden, und sie ersetzen keine individuelle fachliche Beratung in solchen Angelegenheiten. Die Dienstleistungen sind keine Therapie und für akute Krisen nicht geeignet; erkennt CoreFrame Advisory, dass ein Kunde solche Hilfe braucht, sagt sie es.

3.2Sprints und Sitzungen

a. Ein Sprint besteht aus den Sitzungen, der Analyse von CoreFrame Advisory zwischen den Sitzungen und dem Arbeitsergebnis. Anzahl, Dauer und Abfolge der Sitzungen nennt das Angebot oder die Bestätigung des Sprints. Der Umfang eines Sprints und, beim ersten Sprint, der Einstieg werden mit dem Kunden vereinbart und in Schriftform bestätigt.

b. Sitzungen finden online statt. Persönliche Sitzungen in der Region Zürich können vereinbart werden; Reisezeit und Auslagen dafür werden im Voraus vereinbart.

c. Das Arbeitsergebnis wird nach der letzten Sitzung des Sprints in Schriftform bereitgestellt, bis zu dem im Angebot oder in der Bestätigung genannten Termin. Der im Honorar enthaltene Check-in (Abschnitt 2.2(b)) findet nach Wahl des Kunden live oder schriftlich statt.

d. CoreFrame Advisory kann aus fachlichen Gründen angemessene Anpassungen an Aufbau oder Reihenfolge eines Sprints vornehmen, sofern der vereinbarte Umfang und das Arbeitsergebnis gewahrt bleiben.

3.3Pflichten des Kunden

a. Der Kunde stellt CoreFrame Advisory die für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Dokumente und Beiträge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung und nimmt an den Sitzungen im vereinbarten Umfang vorbereitet teil.

b. Der Kunde sichert zu, dass die bereitgestellten Informationen zutreffend sind und dass er berechtigt ist, sie offenzulegen, einschliesslich aller Informationen über andere Personen, zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen.

c. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder stellt er unvollständige oder unrichtige Informationen bereit, ist CoreFrame Advisory für daraus folgende Verzögerungen, Einschränkungen oder Mängel der Dienstleistungen nicht verantwortlich. Daraus entstehender Mehraufwand oder Mehrkosten können nach vorheriger Ankündigung gesondert in Rechnung gestellt werden.

d. Der Kunde stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen für Online-Sitzungen, insbesondere eine stabile Verbindung und eine private Umgebung, auf seiner Seite erfüllt sind.

04Materialien, Vertraulichkeit und Personendaten

4.1Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

a. Alle Rechte des geistigen Eigentums, einschliesslich Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, an den Dienstleistungen, der CoreFrame 4D-Methode und den Materialien verbleiben bei CoreFrame Advisory oder ihren Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

b. Dem Kunden wird ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Materialien für eigene Zwecke im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu nutzen, für die sie bereitgestellt wurden.

c. Die Materialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CoreFrame Advisory weder ganz noch teilweise vervielfältigt, verbreitet, verändert, übersetzt, aufgezeichnet, öffentlich zugänglich gemacht oder anderweitig verwertet werden, soweit dies nicht durch diesen Abschnitt oder durch zwingendes anwendbares Recht ausdrücklich erlaubt ist.

d. Arbeitsergebnisse gehören dem Kunden. Der Kunde darf ein Arbeitsergebnis für eigene Zwecke ohne Einschränkung nutzen, anpassen, kopieren und teilen und es jeder Person seiner Wahl offenlegen, etwa einer Partnerin oder einem Partner, einem Arbeitgeber oder einer anderen beratenden Person. Die in einem Arbeitsergebnis enthaltenen Methoden, Vorlagen und Strukturen bleiben bei CoreFrame Advisory, und das Arbeitsergebnis darf nicht verwendet werden, um Dritten Beratungsdienstleistungen anzubieten.

e. CoreFrame Advisory behält das uneingeschränkte Recht, ihr allgemeines Wissen, ihre Erfahrung, ihre Methoden und ihr Know-how, die sie im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen erwirbt, zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiter zu verwerten, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

f. Sitzungen werden von keiner Partei aufgezeichnet, sofern nicht beide dies im Voraus vereinbaren. Eine mit Zustimmung erstellte Aufzeichnung ist Material für den eigenen Gebrauch des Kunden.

4.2Vertraulichkeit

a. CoreFrame Advisory behandelt alles vertraulich, was der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen offenlegt, ob als vertraulich bezeichnet oder nicht («vertrauliche Informationen»). Der Kunde behandelt die Materialien und alle Informationen über das Geschäft von CoreFrame Advisory vertraulich, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind.

b. Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, ausser an die von Abschnitt 6.1 erfassten Personen und Anbieter oder wo das Gesetz es verlangt.

c. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • der empfangenden Partei vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren;
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind oder werden;
  • rechtmässig von einer dritten Person ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden; oder
  • aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

d. CoreFrame Advisory nennt den Kunden nicht als Referenz und beschreibt den Fall des Kunden, auch anonymisiert, nicht ohne dessen vorherige Zustimmung.

e. Die Vertraulichkeitspflichten bleiben nach dem Ende des Vertrags zeitlich unbegrenzt in Kraft, sofern der Kunde CoreFrame Advisory nicht in Schriftform davon entbindet.

4.3Datenschutz

a. CoreFrame Advisory bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Soweit die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) aufgrund ihres eigenen Anwendungsbereichs auf eine Bearbeitung anwendbar ist, hält CoreFrame Advisory sie zusätzlich ein. Die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung beschreibt die Bearbeitung und die Rechte der betroffenen Personen.

b. CoreFrame Advisory ist Verantwortliche für die Personendaten, die sie zur Erbringung der Dienstleistungen bearbeitet. Gegenstand des Vertrags ist die Dienstleistung, nicht die Bearbeitung von Personendaten nach Weisung des Kunden; CoreFrame Advisory bestimmt selbst, wie Personendaten zur Erbringung der Dienstleistung bearbeitet werden, nach ihren fachlichen Standards und ihren eigenen rechtlichen Pflichten.

c. Beratungsarbeit umfasst regelmässig besonders schützenswerte Personendaten, die der Kunde über sich offenlegt, etwa Angaben zu Gesundheit, Familie, Finanzen oder Überzeugungen. Mit der Beauftragung der Dienstleistungen willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass CoreFrame Advisory solche Daten zum Zweck des Mandats bearbeitet. Der Kunde entscheidet, was er offenlegt, und kann alles zurückhalten.

d. Legt der Kunde Personendaten über andere Personen offen, insbesondere eine Partnerin oder einen Partner, Familienmitglieder, einen Arbeitgeber oder Kolleginnen und Kollegen, bearbeitet CoreFrame Advisory sie als Verantwortliche ausschliesslich zum Zweck des Mandats, hält nicht mehr fest, als das Mandat braucht, und nimmt mit diesen Personen keinen Kontakt auf. Zusätzlich zu seiner Zusicherung nach Abschnitt 3.3(b) stellt der Kunde sicher, dass eine solche Offenlegung rechtmässig ist.

e. CoreFrame Advisory schützt Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen und auferlegt jeder nach Abschnitt 6.1 beigezogenen dritten Partei gleichwertige Pflichten.

f. CoreFrame Advisory bewahrt die Mandatsakte für die in der Datenschutzerklärung genannte Dauer auf und löscht sie auf Wunsch des Kunden früher, mit Ausnahme der Unterlagen, die sie nach Handelsrecht aufbewahren muss. Jede Partei benachrichtigt die andere ohne unangemessene Verzögerung über jede Verletzung der Datensicherheit, die von der anderen Partei erhaltene Personendaten betrifft.

05Haftung und Gewährleistung

5.1Haftung

a. CoreFrame Advisory haftet für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

b. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

c. In jedem Fall und im gesetzlich zulässigen Umfang ist die gesamte Haftung von CoreFrame Advisory auf die vom Kunden für den Sprint bezahlten Honorare beschränkt, aus dem der Anspruch entsteht.

d. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinns, Datenverlusts, Betriebsunterbrechung oder Reputationsschäden, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

e. Der Kunde anerkennt, dass das Ergebnis einer Entscheidung von Umständen ausserhalb der Kontrolle von CoreFrame Advisory abhängt, einschliesslich künftiger Ereignisse und des Verhaltens Dritter, und dass CoreFrame Advisory für die Folgen einer Entscheidung, die der Kunde trifft, oder einer Handlung, die der Kunde umsetzt, nicht haftet.

f. Nichts in diesen AGB schliesst die Haftung aus oder beschränkt sie, wo ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem Schweizer Recht nicht zulässig ist, insbesondere die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

5.2Haftung des Kunden und Schadloshaltung

a. Der Kunde haftet CoreFrame Advisory gegenüber nach anwendbarem Recht für Schäden, die er absichtlich oder fahrlässig verursacht.

b. Der Kunde hält CoreFrame Advisory von Ansprüchen Dritter schadlos, einschliesslich der angemessenen Kosten ihrer Abwehr, die aus einer vom Kunden zu verantwortenden Verletzung des Vertrags entstehen, insbesondere aus einer Offenlegung von Informationen über andere Personen, zu der der Kunde nicht berechtigt war (Abschnitt 3.3(b)), oder aus einer Nutzung der Materialien entgegen Abschnitt 4.1.

5.3Gewährleistungsausschluss

a. CoreFrame Advisory erbringt die Dienstleistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und nach allgemein anerkannten Standards. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keine Gewährleistungen oder Garantien irgendeiner Art abgegeben.

b. Insbesondere gewährleistet CoreFrame Advisory nicht, dass die Dienstleistungen, die Materialien, ein Arbeitsergebnis oder eine Empfehlung zu einer bestimmten Entscheidung, einem bestimmten Ausgang oder Ergebnis führen oder dass ein für den Kunden entworfenes System vom Kunden aufrechterhalten wird.

c. Der Kunde anerkennt, dass die Dienstleistungen auf den zum Zeitpunkt der Erbringung verfügbaren Informationen und auf Annahmen beruhen, die sich ändern können. CoreFrame Advisory gewährleistet nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit oder fortdauernde Gültigkeit solcher Informationen über den Zeitpunkt der Erbringung hinaus.

d. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere von Konsumenten, bleiben unberührt.

06Allgemeine Bestimmungen

6.1Unterbeauftragung und Beizug Dritter

a. Die Dienstleistungen werden persönlich von der im Angebot genannten beratenden Person erbracht. CoreFrame Advisory zieht andere Personen zur Erbringung der Dienstleistungen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden bei. Dies gilt nicht für die Anbieter der Systeme und Arbeitswerkzeuge, die sie einsetzt, etwa für E-Mail, Videogespräche, Dokumentenspeicher und die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Dienste mit künstlicher Intelligenz; die Datenschutzerklärung beschreibt diese Anbieter, die angewandten Schutzmassnahmen und das Recht des Kunden, dem Einsatz solcher Dienste auf seinem Material zu widersprechen.

b. CoreFrame Advisory bleibt für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen nach dem Vertrag verantwortlich, unabhängig vom Beizug Dritter.

c. Der Beizug Dritter begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesen Dritten.

6.2Abtretung

a. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CoreFrame Advisory weder abtreten noch übertragen.

b. CoreFrame Advisory kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten oder übertragen, insbesondere im Fall einer Umstrukturierung, einer Geschäftsübertragung oder eines Eigentümerwechsels, sofern die beratende Person, die die Dienstleistungen erbringt, und die dem Kunden geschuldete Vertraulichkeit unverändert bleiben.

c. Jede Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts ist nichtig.

6.3Laufzeit und Beendigung

a. Der Vertrag tritt mit seinem Abschluss nach Abschnitt 2.1 in Kraft und bleibt in Kraft, bis die Dienstleistungen vollständig erbracht sind, sofern er nicht früher nach Abschnitt 2.3 oder diesen AGB beendet wird.

b. Die Beendigung oder der Ablauf des Vertrags berührt Bestimmungen nicht, die ihrer Natur nach über ihn hinaus gelten sollen, insbesondere Bestimmungen über Honorare, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz und anwendbares Recht.

6.4Änderungen

a. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

b. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

6.5Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Diese AGB und alle Vertragsverhältnisse zwischen CoreFrame Advisory und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

b. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Langer & Co, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere diejenigen, die Konsumenten an ihrem Wohnsitz zustehen, bleiben unberührt.

6.6Salvatorische Klausel

a. Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, bleiben Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

b. Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

6.7Sprache

a. Diese AGB werden in englischer und in deutscher Sprache veröffentlicht. Weichen die beiden Fassungen voneinander ab, geht die englische Fassung vor.